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Programm
03.09.2019
- Einordnung des Natur- und Artenschutzes in den Genehmigungsprozess
- Aktuelle Brennpunkte und problemrelevante Rechtsprechung
- Lösungsmöglichkeiten für die Genehmigung von Anlagen
- Prof. Dr. Martin Maslaton, Vorsitzender, Landesverband Erneuerbare Energie Sachsen
- Immissionsschutzrechtliche Einordnung und Bewertung schädlicher Umweltwirkungen
- LAI-Hinweise: Einordnung der TA Lärm und des Interimsverfahren
- Anforderung für die Genehmigung von Neuanlagen, Risiken für laufende Genehmigungsverfahren und bestehende Windenergieanlagen
- Prof. Dr. Martin Maslaton, Vorsitzender, Landesverband Erneuerbare Energie Sachsen
- Ausgangssituation bei Benutzung und Ausbau von öffentlichen und privaten Wegen
- Gleichbehandlungsgrundsatz und zumutbares Erschließungsangebot
- Notwegerecht, Notleitungsrecht mit Verknüpfung zum Genehmigungsverfahren
- Energieversorgereigenschaft des Windparkbetreibers
- Prof. Dr. Martin Maslaton, Vorsitzender, Landesverband Erneuerbare Energie Sachsen
- Funktionslosigkeit alter Pläne und deren Konsequenzen für die Genehmigungsfähigkeit
- Erforderlichkeit der Prüfungstiefe des Artenschutzes in der Bauleitplanung
- Entwicklungen beim Denkmalschutz im Genehmigungsverfahren
- Prof. Dr. Martin Maslaton, Vorsitzender, Landesverband Erneuerbare Energie Sachsen
Programmänderungen vorbehalten