Veranstaltungsort

Online

Termine

09.04.2024

Veranstaltungszeit

14:00 - 17:30 Uhr

Veranstaltungsnummer

WEB 24-65-25

Teilnahmegebühr

535,00 € | 425,00 € BWE-Mitglieder, zzgl. 19% USt. (Inklusivleistungen)

Sonderkonditionen

Für Studierende und Angestellte von Behörden bieten wir Sonderkonditionen an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.

Zielgruppen

Energieversorgungsunternehmen, Anwälte und Juristen, Investoren, Projektierer, Stadtwerke

Lernen Sie in diesem Webinar alle Vertragstypen einer erfolgreichen Flächensicherung kennen.

Informieren Sie sich über jeweilige Vor- und Nachteile und entscheiden Sie informiert, wann es sich lohnt, statt eines branchentypischen Nutzungsvertrages einen Dienstbarkeitsbestellungs- oder einen Reservierungsvertrag abzuschließen. Denn die Rechtsprechung der vergangenen Jahre zeigt, dass branchentypische Nutzungsverträge nicht in jeder Situation das geeignete Instrument sind, um schnell und rechtswirksam EE-Flächen zu sichern.

So führt etwa das Gewerbemietrecht dazu, dass während der Projektentwicklungsphase u.U. bereits das volle Nutzungsentgelt zu zahlen ist. Und sichern Sie sich im Nutzungsvertrag den EEG-Zeitraum durch eine Vertragslaufzeitklausel, die erst mit Inbetriebnahme beginnt, führt dies zur Kündbarkeit des Nutzungsvertrages vor Inbetriebnahme. Zudem führen Schriftformmängel häufig zu Kündigungsrechten von Grundstückseigentümern, jedenfalls aber zu erheblichen Nachtragsbedarf. Wir zeigen Ihnen, dass Sie den Nachteilen des Nutzungsvertrags durch den Abschluss von Reservierungsverträgen in der Projektentwicklungsphase begegnen können.

Durch das gesetzlich geregelte Kündigungsrecht nach Ablauf von 30 Jahren lassen sich zudem Umspannwerksgrundstücke, Leitungsrechtsgrundstücke oder Grundstücke für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kaum sinnvoll mit branchenüblichen Nutzungsverträgen sichern.  Hier benötigen Sie regelmäßig eine längere Nutzungszeiten. Die in der Vergangenheit oftmals erfolgte Sicherung über Erbbaurechtverträge hat diverse Nachteile, u.a. steuerliche. Der BGH hat bereits vor zehn Jahren mit dem Dienstbarkeitsbestellungsvertrag das richtige Sicherungsinstrument aufgezeigt. Wir erklären Ihnen, wie Sie dieses Instrument richtig nutzen können.

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