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Programm
27.03.2023
- Inhaltlicher und zeitlicher Anwendungsbereich der EU-NotfallVO
- Überwiegendes öffentliches Interesse der erneuerbaren Energien
- Ausnahmen von UVP und Bewertungen des Artenschutzes
- Weitere Regelungen für Repowering, Solarenergie, Netzausbau
- Dr. Oliver Frank, Sprecher des juristischen Beirats und Rechtsanwalt, Engemann & Partner Rechtsanwälte mbB
Programmänderungen vorbehalten