Mit der sogenannten Gemeindeöffnungsklausel nach § 245e Abs. 5 des Baugesetzbuches, die am 14.01.2024 in Kraft getreten ist, hat der Bund den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, Windenergieflächen außerhalb von bestehenden Vorranggebieten zu planen. Die neu geschaffene Möglichkeit der Gemeindeöffnungsklausel stärkt die kommunale Selbstverwaltung und sollte daher zügig auch Anwendung finden. Wir bringen Sie Ihnen näher und helfen Ihnen bei der Anwendung, damit zügig zusätzliche Flächen freigeschaltet werden können.
Anhand praktischer Anwendungsfälle erläutern wir Ihnen, was eine Gemeinde tun muss, um die Option der Flächenbereitstellung zu nutzen und wie die Projektierung dabei unterstützen kann. Erfahren Sie außerdem, wie Sie das darin enthaltene Zielabweichungsverfahren und dessen novellierte gesetzliche Regelung meistern, was genau darin enthalten ist und welche Hürden und Chancen damit verbunden sind.
Folgende Inhalte erwarten Sie:
- Praxisbeispiele zur Anwendung Gemeindeöffnungsklausel
- Fallstricke
- Neuigkeit in Bezug auf die Zielabweichungsverfahren
Erfahren Sie, was in der Gemeindeöffnungsklausel steckt und wie Sie diese erfolgreich zur Flächenbereitstellung für Windenergieprojekte nutzen können. Melden Sie sich jetzt an!