Veranstaltungsort

Online

Termine

29.06.2021

Veranstaltungszeit

11:00 - 12:30 Uhr

Veranstaltungsnummer

WEB 21-70-27

Teilnahmegebühr

125,00 € | 95,00 € BWE-Mitglieder, zzgl. 19% USt. (Inklusivleistungen)

Sonderkonditionen

Für Studierende und Angestellte von Behörden bieten wir Sonderkonditionen an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.

Zielgruppen

Betriebsführer, Anwälte und Juristen, Kaufmännische Betriebsführer, Behördenmitarbeiter, Stromhändler

Im Jahr 2006 wurde von der Immissionsschutzbehörde die Genehmigung für einen Windpark ohne Betriebseinschränkungen aus Gründen des Artenschutzes erteilt. Trotz bestehender immissionsschutzrechtlicher Genehmigung ohne Einschränkungen hat diese Behörde nun nachträgliche Abschaltzeiten zum Schutz von Fledermäusen angeordnet, die sich in der Zwischenzeit in Windparknähe angesiedelt haben.

Diese nachträgliche Anordnung wurde in einem vom Anlagenbetreiber angestrengten Eilverfahren seitens des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zum Teil als rechtmäßig erachtet. Es stellt sich einmal hier einmal mehr die Frage, ob nachträgliche Abschaltzeiten oder weitere arten- oder naturschutzrechtliche Einschränkungen eines Windparkbetriebs grundsätzlich als Damoklesschwert der Betriebseinschränkung über jedem Windpark hängen?

Bei seinem Urteil nahm das Gericht unter anderem auch zur jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz („Klimaklage“) Stellung. Anhand dieses Beispiels lässt sich aufzeigen, welche Auswirkungen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Einzelfall entwickeln kann und welche rechtlichen Perspektiven sich daraus ergeben.

Erfahren Sie in unserem Webinar mehr zur aktuellen Entscheidung aus Niedersachsen und welche Auswirkungen auf nachträgliche Betriebseinschränkungen damit verbunden sind!

  • Bekommen Sie die aktuelle Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts überblicksartig dargestellt und in vorhandene Rechtsprechung zu nachträglichen Anordnungen eingeordnet.
  • Erfahren Sie, welche rechtlichen Anknüpfungspunkte in dieser Entscheidung dazu geführt haben, dass die nachträgliche Anordnung als teilweise rechtmäßig eingeordnet wurde.
  • Welche rechtlichen Argumente lassen sich nachträglichen Anordnungen entgegensetzen und wie unterscheiden sich Windparks von Fernstraßen, wenn in deren Trassenverlauf nachträglich geschützte Tierarten einwandern?
  • Lassen Sie Sich einen Eindruck vermitteln, welche Bedeutung die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz für das einzelne Vorhaben entwickeln kann.

Melden Sie sich direkt an und erfahren Sie mehr zur aktuellen Rechtsprechung zu nachträglichen Auflagen in Bezug auf Natur- und Artenschutz. Erhalten Sie Einblicke darin, wie sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz auf die Einzelfallrechtsprechung auswirken könnte.