Im Sommer 2020 wurden die Genehmigungen für einen Windpark trotz dessen Lage in Ausschlussbereichen geschützter Greifvogelarten erteilt. Das OVG Greifswald hat nun in mehreren Entscheidungen im Herbst 2021 ein Nebeneinander der Windenergieanlagen und der geschützten Greifvögel (Rotmilan und Rohrweihe) in deren Ausschlussbereichen befürwortet und sich damit in die mehr und mehr windenergiefreundliche Rechtsprechung u. a. des OVG Münster zum Artenschutz und Abschaltzeiten - als zulässigen Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte - eingereiht. Im Webinar soll der Verfahrenshergang beleuchtet werden. Ziel ist es, anhand der Rechtsprechung mögliche Wege hin zu einer rechtssicheren Genehmigung im artenschutzrechtlichen Spannungsfeld aufzuzeigen.
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