Mit Urteil vom 11.11.2021 – IX ZR 237/20 hat erneut ein wichtiges Gericht darauf hingewiesen, dass sich Vertragsklauseln in branchenüblichen Nutzungsverträgen, wenn diese die Überlassung einer Mietsache (hier Dachfläche für PV-Anlage) zum Gegenstand haben, an den gesetzlichen Regelungen zum gewerblichen Mietrecht messen lassen müssen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs reiht sich damit in eine Reihe von Urteilen von Obergerichten ein, aus denen sich ergibt, dass es kein Sonderrecht für Nutzungsverträge zur Errichtung und dem Betrieb von Anlagen der Erneuerbaren Energien gibt. Wir …
- analysieren für Sie das Urteil des Bundesgerichtshofs,
- bewerten dessen Auswirkung auf die branchenübliche Vertragsgestaltung zur Flächensicherung und
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