Veranstaltungsort

Online

Termine

21.05.2024

Veranstaltungszeit

09:30 - 13:00 Uhr

Veranstaltungsnummer

WEB 24-65-04

Teilnahmegebühr

535,00 € | 425,00 € BWE-Mitglieder, zzgl. 19% USt. (Inklusivleistungen)
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Sonderkonditionen

Für Studierende und Angestellte von Behörden bieten wir Sonderkonditionen an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.

Zielgruppen

Betreiber, Betriebsführer, Servicedienstleister, Energieversorgungsunternehmen, Hersteller von Windenergieanlagen, Investoren, Behördenmitarbeiter, Versicherer, Zulieferer

Um Ihren Vergütungsanspruch zu erhalten und ungünstige Schätzungen des Finanzamts zu vermeiden, müssen Sie als Betreibende  den Nachweis der Standortgüte innerhalb von 4 Monaten nach Inbetriebnahme sowie alle 5 Jahre erbringen. Die Analyse erfolgt durch ein akkreditiertes Gutachterbüro. Dieses analysiert standort- und zeitspezifische Betriebsdaten und gleicht Statusmeldungen und Betriebszustandsinformationen nach den im EEG festgelegten Verfügbarkeitskategorien ab. Aber worauf gilt es zu achten? Und wie kann der Betrieb diese Prüfung unterstützen?

In der Praxis erweisen sich vor allem mehrdeutige Statusmeldungen und vielfältige Datenformate häufig als Hindernisse. Unsere Expert*innen erläutern Ihnen die Berechnung der Standortgüte nach TR 10 und beleuchten die wesentlichen Änderungen der Revision 2. Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen umfassendes Wissen über die Anforderungen und Pflichten für Betreiber*innen und Betriebsführungssysteme von WEA.

  • Berechnung der Standortgüte vor und nach Inbetriebnahme der Anlage im Detail
  • Anforderung an die Eingangsdaten zur Betriebsdatenanalyse und Verfügbarkeitskategorien im EEG
  • Umgang mit typischen Problemen der Eingangsdaten für die Betriebsdatenanalyse

Informieren Sie sich über die neuen Anforderungen an die Berechnung der Standortgüte nach der TR10 und erfahren Sie, wie sie diese erfolgreich umsetzen können. Melden Sie sich jetzt an.