Der Deutsche Bundestag hat Mitte Dezember 2022 die Strompreisbremse und die damit verbundene "Abschöpfung der Überschusserlöse" von Erneuerbare Energien-Anlagen beschlossen. Als Startpunkt wurde der 1. Dezember 2022 festgelegt. 90 % der Überschusserlöse, die ab diesem Zeitpunkt anfallen, müssen an den Anschlussnetzbetreiber abgeführt werden.
Doch wie erfolgt die Umsetzung? Wie werden die Überschusserlöse konkret ermittelt und die Abschöpfung berechnet? Welche Meldepflichten haben Anlagenbetreiber*innen und welche Sanktionen drohen bei Verstößen? Antworten auf diese Fragen und wertvolle Praxistipps erhalten Sie in diesem Webinar.
Folgende Inhalte erwarten Sie:
- Grundlagen und Einführung zum StromPBG
- Betroffene Anlagen
- Dauer der Abschöpfung
- Berechnung der Abschöpfung
- Ermittlung der (fiktiven) Erlöse
- Ermittlung der zulässigen Erlöse
- Abschöpfung bei PPA/ OTC-Geschäften (§ 18 StromPBG)
- Auswirkungen auf Verträge
- Meldepflichten und Sanktionen
- Meldepflichten der Anlagenbetreiber (gegenüber Netzbetreibern, ÜNB, BNetzA)
- Fristen für Zahlungen
- Sanktionen (Erhöhung der Zahlungen, Ordnungswidrigkeiten etc.)
- Praktische Hinweise für Betreiber
Melden Sie sich noch heute an und erfahren Sie kompakt und verständlich, was die Abschöpfung von Überschusserlösen für Ihre Anlagen bedeutet und wie Sie sich am besten vorbereiten.