Veranstaltungsort

Online

Termine

23.07.2020

Veranstaltungszeit

11:00 - 12:30 Uhr

Veranstaltungsnummer

WEB 20-70-25

Teilnahmegebühr

125,00 € | 95,00 € BWE-Mitglieder, zzgl. 19% USt. (Inklusivleistungen)

Sonderkonditionen

Für Studierende und Angestellte von Behörden bieten wir Sonderkonditionen an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.

Mit dem Energiesammelgesetz traten zum 01.01.2019 die neuen Vorgaben zum Messen und Schätzen von Strommengen für die Abführung der EEG-Umlage in Kraft. Die Pflicht zur Strommengenabgrenzung trifft auch Windparks, denn die Stromverbräuche außerhalb des öffentlichen Netzes sind vielfältig. Kaum ein Windpark verfügt bislang über ein EEG-Umlage-konformes Messkonzept. Betreiber sollten sich zeitnah über die bestehenden Pflichten informieren: Der Gesetzgeber gewährt nur noch bis zum 31.12.2020 eine Übergangsfrist. Nach diesem Zeitpunkt muss eine mess- und eichrechtskonforme Messung umgesetzt sein, anderenfalls droht die volle EEG-Umlage auf sämtliche außerhalb des Netzes verbrauchten Strommengen.

In diesem Webinar werden folgende Themen behandelt:

  • Abgrenzung von Kraftwerkseigenverbrauch, Eigenverbrauch und Drittbelieferung
  • Mess- und Abgrenzungspflichten sowie Ausnahmen
  • Zulässigkeit und Durchführung einer sachgerechten Schätzung
  • Übergangsregelungen bis 31.12.2020
  • Meldepflichten