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Programm
14.03.2018
Ablauf des Genehmigungsverfahrens
10:20 Uhr
Die Anwendung des Immissionsschutzrechts im Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen
Infos- Vereinfachtes Verfahren vs. förmliches Verfahren
- Ablauf des Genehmigungsverfahrens im Überblick
- Aufbau und Struktur des Genehmigungsbescheids am praktischen Beispiel
- Stefan Bauch, Abteilungsleiter Erneuerbare Energien, Stadtwerke Münster GmbH
12:10 Uhr
Ablauf des Genehmigungsverfahrens aus Sicht eines Projektentwicklers am praktischen Beispiel
Infos- Ablauf der Projektentwicklung von der Flächenakquise bis zum Erhalt der BImSchG-Genehmigung
- "Richtiger" Zeitpunkt zum Einreichen des BImSchG-Antrags
- BImSchG-Verfahren erfolgreich durchführen
- Stefan Bauch, Abteilungsleiter Erneuerbare Energien, Stadtwerke Münster GmbH
- Anforderungen an Antragsunterlagen; Untersuchungen und Gutachten
- UVP-Pflicht und Scoping
- Umweltverträglichkeitsprüfung: Grundlagen und Abgrenzung zu anderen Prüfungsinstrumenten des Naturschutzes
- Dr. Bernd Wust, stv. Vorsitzender BWE Bayern und Rechtsanwalt, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
- Aufbau eines Genehmigungsbescheids
- Wer kann welche Rechtsbehelfe gegen den Genehmigungsbescheid einlegen? Wer darf was beanstanden?
- Bestandskraft eines Bescheides
- Dr. Bernd Wust, stv. Vorsitzender BWE Bayern und Rechtsanwalt, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
15.03.2018
Genehmigungsbescheid und Nebenbestimmungen
- Rechtliche Rahmenbedingungen für Nebenbestimmungen
- Abgrenzung Inhalts- und Nebenbestimmungen
- Immissionsschutzrechtliche Nebenbestimmungen (Kontrollwerte, Abnahmemessung, Eiswurf usw.)
- Exkurs: Vorbescheid und Widerrruflichkeit?
- Christian Falke, Rechtsanwalt, prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Fehlerquellen und Heilungsmöglichkeiten
- Umgang mit neuen/nachgereichten Unterlagen in der Öffentlichkeitsbeteiligung
- Einbindung der UVP im Genehmigungsverfahren
- Essentielle Änderungen des UVPG und UmwRG
- Rechtsnatur und Bindungswirkung von Artenschutzempfehlungen/ -leitfäden
- Schutzkonzepte im Artenschutz - Darlegungslast des Antragstellers und Mitwirkungspflichten der Behörden
- Umgang mit Auflagenvorbehalten
- Bauzeitenbeschränkungen
- Eingriffsbewältigung - Wie geht man mit dem Landschaftsbild um?
- Christian Falke, Rechtsanwalt, prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
16.03.2018
Luftverkehr, Flugsicherungsanlagen und andere technische Einrichtungen
09:10 Uhr
Luftverkehr und Windenergie: Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und aktuelle Rechtsprechung
Infos- Wie stark ist die Windenergie vom Luftverkehr betroffen?
- Relevante Vorschriften und ihre Systematik
- Zuständigkeiten: Verhältnis Luftverkehrsrecht und Bauplanungsrecht
- Entscheidungskompetenzen der Genehmigungsbehörden
- Umgang mit luftverkehrsrechtlichen Problemen auf der Ebene der Bauleitplanung
- An welche Entscheidung ist die Luftverkehrsbehörde gebunden?
- Dr. Peter Sittig-Behm, Rechtsanwalt, prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
11:00 Uhr
Luftverkehrsrechtliche Zustimmung nach § 14 LuftVG - Prüfungsmaßstab und konkrete Problemfelder
Infos- Maßstab für die Zulassung von Windenergieanlagen
- Konfliktfelder Platzrunde, MRVA und Pflichtmeldepunkte
- Umgang mit sogenannten Hindernisbegrenzungsflächen
- Prof. Dr. Martin Maslaton, Vorsitzender LEE Sachsen e.V., Landesverband Erneuerbare Energie Sachsen
13:00 Uhr
Bauverbot nach § 18a LuftVG - Aktuelle Brennpunkte bei Flugsicherungsradar und Drehfunkfeuer
Infos- Begriff der Flugsicherungseinrichtung, Abgrenzung zum Luftverteidigungsradar
- Schwerpunkte: Flugsicherungsradar, Drehfunkfeuer (VOR und DVOR), Flugfunkempfangsanlagen, sonstige Flugsicherungseinrichtungen
- Überblick über aktuelle Entwicklungen und potentielle Lösungsansätze
- Dr. Peter Sittig-Behm, Rechtsanwalt, prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Rechtsprechung
- Simulatoren „Polygone“ und andere Funkanlagen (LINK) der Bundeswehr
- Seismologische Messstationen und Richtfunk
- Prof. Dr. Martin Maslaton, Vorsitzender LEE Sachsen e.V., Landesverband Erneuerbare Energie Sachsen
Programmänderungen vorbehalten