Referenten
Dr. Dietrich W. Dorn
Dorn, Krämer & Partner Rechtsanwälte und Notare
Dr. Dietrich W. Dorn, Jahrgang 1956, ist Rechtsanwalt und Notar sowie Fachanwalt für Steuer- und Arbeitsrecht. Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin, Zulassung zum Rechtsanwalt 1982. 1993 wurde er zum Notar bestellt. Seit 2006 ist er Lehrbeauftragter für EDV-Recht an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. Dominik Hanus
Kanzlei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Herr Hanus legte das 1. Staatsexamen im Jahr 2002 an der Universität Osnabrück ab. Im Anschluss daran absolvierte er einen Magisterstudiengang Steuerwissenschaften mit dem Abschluss LL.M. (taxation), ebenfalls an der Universität Osnabrück. Das Referendariat in Düsseldorf schloss Herr Hanus im Jahr 2004 mit dem 2. Staatsexamen ab. Bis Mai 2011 war er in einer deutschen Großkanzlei in Düsseldorf im Bereich Gesellschaftsrecht / M&A tätig. Seine Schwerpunkte sind u. a. das Recht der Erneuerbaren Energien, M&A, allgemeines Gesellschaftsrecht, Restrukturierungen sowie die Gestaltung und Begleitung von Kooperationen und Joint Ventures. Darüber hinaus berät Herr Hanus im Zivilvertragsrecht, insbesondere im Rahmen der Gestaltung und Verhandlung von Generalübernehmer-/-unternehmerverträgen, Nutzungsverträgen sowie Herstellerliefer- und Wartungsverträgen.Marion Westphal-Hansen
Kanzlei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Rechtsanwältin Marion Westphal-Hansen ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seit ihrer Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2000 ist sie auf den Gebieten des Bau- und Umweltrechts sowie zivilrechtlich tätig.
Seit 2007 arbeitet sie bei Müller-Wrede Rechtsanwälte im Bereich der Erneuerbare Energien. Sie betreut Projektierungsunternehmen insbesondere zu Fragen des Bau- und Umweltrecht und sonstigen Fragen des Anlagen-zulassungsrecht. Hinzu kommt eine umfangreiche Beratungstätigkeit zur vertraglichen und dinglichen Sicherung von Grundstücken für EEG-Anlagen. Philipp von Tettau
Kanzlei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Philipp von Tettau, Jahrgang 1968, studierte nach seiner Ausbildung zum Industriekaufmann bei Siemens Rechtswissenschaft in Erlangen, Heidelberg und Berlin. 1998 bekam er seine Zulassung zum Rechtsanwalt, seit 2002 ist er Partner bei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte, Berlin. Herr von Tettau ist im Öffentlichen Wirtschaftsrecht, insbesondere Planungs-, Bau- und Umweltrecht, Recht der Erneuerbaren Energien, Transaktionsrecht / M&A sowie Vertragsrecht tätig. Weiterhin ist er Vorsitzender des Juristischen Beirats im Bundesverband WindEnergie e. V. und Referent bei zahlreichen Weiterbildungsveranstaltungen für den BWE.