Auf dem Infotag wird die Bundesnetzagentur ihre formalen Anforderungen und Dokumente im Ausschreibungsverfahren präsentieren.
Praxistipps für den Umgang mit den Unterlagen der BNetzA
Im März 2017 macht die Bundesnetzagentur die Ausschreibungen auf ihrer Internetseite bekannt. Dabei werden nicht nur die Antragsformulare veröffentlicht, sondern auch die Anmeldeprozedur und wichtige Informationen zur Überweisung der Sicherheiten dargestellt.
Auf die Details kommt es an
Wie zahlreiche Beispiele der Photovoltaikausschreibung zeigen, führen formale Fehler zum Ausschluss aus der Ausschreibungsrunde. Das Missachten formaler Anforderungen birgt somit erhebliche wirtschaftliche Risiken für Ihr Windparkprojekt. Auf dem Infotag macht ein Vertreter der BNetzA die Teilnehmer deshalb mit den Formularen und Fristen vertraut.
Der Infotag baut inhaltlich auf Ihrem Grundlagenwissen über das Ausschreibungsverfahren auf. Dessen Kernelemente, wie das Ausschreibungsvolumen oder die Ausschreibungstermine sowie das einstufige Referenzertragsmodell, werden auf dem Infotag nicht vertieft.
Expertise aus dem juristischen Beirat des BWE
Erfahrene Mitglieder des juristischen Beirats aus dem BWE werden Sie dabei unterstützen, formale Fehler und juristische Fallstricke zu umgehen. Sie werden ausgiebig die Möglichkeit erhalten, Ihre persönlichen Fragen direkt an den Vertreter der BNetzA und die Juristen zu richten.
Ausblick auf den Infotag Windenergie „Gebotsoptimierung für die kommenden Ausschreibungsrunden„
Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde wird es im Juni und Juli eine weitere Infotagsreihe zum Thema Ausschreibungen geben. Dabei werden die Ergebnisse und Strategien der ersten Runde analysiert und Möglichkeiten zur Gebotsoptimierung für kommende Auktionsrunden aufgezeigt.
Am 1. Mai 2017 ist der Gebotstermin für die erste Ausschreibungsrunde bei der Windenergie an Land. Machen Sie sich deshalb rechtzeitig mit den konkreten formalen Anforderungen und Unterlagen der Bundesnetzagentur vertraut und profitieren Sie von der Expertise des juristischen Beirats im BWE.