Veranstaltungsort

Online

Termine

03.07.2024

Veranstaltungszeit

11:00 - 12:30 Uhr

Veranstaltungsnummer

WEB 24-70-30

Teilnahmegebühr

155,00 € | 125,00 € BWE-Mitglieder, zzgl. 19% USt. (Inklusivleistungen)
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Sonderkonditionen

Für Studierende und Angestellte von Behörden bieten wir Sonderkonditionen an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.

Zielgruppen

Betreiber, Energieversorgungsunternehmen, Finanzierer, Anwälte und Juristen, Investoren, Projektierer

Durch das EEG 2023 wurden die Regelungen zur finanziellen Teilhabe von Gemeinden erneut geändert und der Anwendungsbereich gegenüber dem EEG 2021 deutlich erweitert. Die wohl wichtigste Änderung ist dabei, dass seit dem 1. Januar 2023 nun auch Bestands- und PPA-Anlagen das Instrument der kommunalen Beteiligung nutzen können. Betreiber*innen dieser Anlagen sollten sich daher mit der Anwendung des § 6 EEG auseinandersetzen.

Die finanzielle Beteiligung einer Gemeinde muss vertraglich umgesetzt werden. Der von der Fachagentur Windenergie an Land unter Beteiligung des BWE hierfür erarbeitete Mustervertrag steht seit Ende November 2022 in einer neuen Version zur Verfügung.

Besonderheiten der Novellierung des EEG 2023 ergeben sich aber auch für bereits abgeschlossene Verträge zur kommunalen Teilhabe. Es stellt sich daher die Frage, wie mit den Verträgen nach dem EEG 2021 nun umzugehen ist.

Lernen Sie den aktualisierten Mustervertrag kennen und erfahren Sie, welche wesentlichen Änderungen des EEG seit letzem Jahr gelten.

Folgende Inhalte erwarten Sie:

  • Zentrale Inhalte des § 6 EEG 2023 für Windenergieanlagen
  • Wesentliche Änderungen durch das EEG 2023 gegenüber § 6 EEG 2021
  • Notwendige vertragliche Anpassungen
  • Der aktualisierte Mustervertrag der FA Wind
  • Praxisfragen bei der Anwendung des § 6 EEG 2023 für Windenergieanlagen

Melden Sie sich an und erhalten Sie Sicherheit bei der Anwendung des § 6 EEG und der Verwendung des Mustervertrages der FA Wind.