Im Herbst wird der hessische Arten- und Naturschutzleitfaden in aktualisierter Form als Erlass in Kraft treten. Damit ist auch die Hoffnung verbunden, eine musterhafte Lösung zum Abbau signifikanter Windenergie-Hemmnisse zu erzielen, die auf andere Bundesländer adaptiert werden kann.
Der Erlass im Detail
Erfahren Sie aus erster Hand, was sich mit dem neuen Erlass Naturschutz/Windenergie 2020 ändert! Anpassungen gibt es bei der Definition der Signifikanzschwelle, der Rolle der Betriebszeitenregelung in Windenergie-Vorranggebieten und dem artenschutzrechtlichen Ausnahmeverfahren für kollisionsempfindliche Vögel.
Der Erlass im bundespolitischen Kontext
Sie erhalten aktuelle Informationen zum rechtlichen Rahmen, der maßgeblichen Rechtsprechung sowie zum Vollzugshinweis zur artenschutzrechtlichen Ausnahmeregelung der Umweltministerkonferenz. Erfahren Sie außerdem den aktuellen Stand des Papiers der Bund-/Länder-Arbeitsgruppe zur Signifikanz.
Perspektive von Politik und Verbänden
Seien Sie dabei, wenn Vertreter von Ministerien und Verbänden über die Bedeutung des Erlasses für Hessen und die anderen Bundesländer diskutieren und bringen Sie Ihre Fragen in die Diskussionsrunde ein!
Vergleich zu anderen Bundesländern
Erfahren Sie außerdem wie andere Bundesländer im Bereich Arten- & Naturschutz aufgestellt sind, welche Unterschiede es dort zum hessischen Erlass gibt (z.B. Prüfradius statt Mindestabstand).
Das WebEvent Länderspezial ist die Gelegenheit für die Branche, mit Naturschutzverbänden sowie Artenschutzexperten ins Gespräch zu kommen und gemeinsam Lösungen für eine klimafreundliche Zukunft zu finden. Hier können Sie auch Ihre Fragen stellen.