Programm
21.05.2019
- Vertragsschluss und Stellvertretung
- Anwendbares BGB-Recht
- Dominik Hanus, Rechtsanwalt, Kanzlei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
- Geänderte Rechtslage im Verbraucherrecht
- Anwendbarkeit des neuen Verbraucherrechts auf Nutzungsverträge
- Inhalt und Erfüllung der Informationspflichten
- Verhältnis von Informationspflichten und Widerrufsrecht
- "Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag" ("AGV")
- Dominik Hanus, Rechtsanwalt, Kanzlei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
- Grundlagen und allgemeine Anforderungen an die Schriftform
- Besondere Schriftformprobleme: u.a. Umgang mit Anlagen und Nachträgen
- Marion Westphal-Hansen, Rechtsanwältin, Kanzlei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
- Grundlagen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Haftungsklauseln
- Laufzeitklauseln und Kündigungsklauseln
- Rechtsnachfolgeklauseln
- Bankenklauseln
- Konkurrenzschutzklausel
- Umgang mit nachvertraglichen EEG-Änderungen
- Dominik Hanus, Rechtsanwalt, Kanzlei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
- Marion Westphal-Hansen, Rechtsanwältin, Kanzlei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
22.05.2019
- Weshalb dingliche Sicherung?
- Scheinbestandteilseigenschaft, der Grundstücksübertragung und der Insolvenz
- Verwendete grundbuchliche Rechte
- Marion Westphal-Hansen, Rechtsanwältin, Kanzlei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
- Begriffserläuterungen aus dem Grundbuchsrecht
- Bestimmtheitsgrundsatz und Verfahrensgang
- Notwendige Inhalte der Bewilligungen für beschränkte persönliche Dienstbarkeiten
- Beanstandungen des Grundbuchamtes
- Marion Westphal-Hansen, Rechtsanwältin, Kanzlei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
- Aufbau des Grundbuchs
- Welches Recht lastet auf welchem Flurstück?
- Bedeutung der Grundakte
- Marion Westphal-Hansen, Rechtsanwältin, Kanzlei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
- Bedeutung und Wahrung des Grundbuchrangs
- Entstehung und Nutzen der Vormerkung
- Übertragbarkeit dinglicher Rechte und der Ansprüche hierauf
- Zivilrechtliche Gestaltungen zum Umgang mit der eingeschränkten Übertragbarkeit
- Marion Westphal-Hansen, Rechtsanwältin, Kanzlei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Programmänderungen vorbehalten