Mit der Einführung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) setzte die Bundesregierung die EU-Gebäuderichtlinie zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden um. Das GEIG verpflichtet Immobilienbesitzer*innen und Unternehmer*innen, die Gebäudeeigentum haben, Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu errichten, wenn eine Mindestzahl von Parkplätzen vorhanden ist. Das hieraus entstandene Spannungsverhältnis zwischen Rechten und Pflichten wird im Webinar näher betrachtet und eingeordnet. Wir beleuchten die Schnittstelle zwischen der Gebäudewirtschaft und der Elektromobilität mit dem besonderen Fokus auf vermietete Objekte im gewerblichen Kontext.
Mittels Flächennutzungsverträgen wird Ladesäulenbetreiber*innen gestattet, auf Grundstücken Dritter, Ladeinfrastruktur zu errichten und zu betreiben. Gebäudeeigentümer*innen sehen sich immer häufiger mit diesem Vertragstyp konfrontiert – entweder aus Eigeninitiative, um die Pflicht nach dem GEIG zu erfüllen, oder sie werden aufgrund der Attraktivität der Standorte von Ladesäulenbetreiber*innen angesprochen. Erfahren Sie welche Gestaltungsmöglichkeiten für Verträge relevant sind.
Folgende Inhalte werden für Sie im Webinar besprochen:
- Rechtliche Einordnung im Rahmen des GEIG
- Rechte und Pflichten von Mieter*innen im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
- Gestaltungstipps für Flächennutzungs- und Mietverträge
- Ladeinfrastrukturen in dezentralen Versorgungskonstellationen: Was ist bei den Messungen, Umlagen und Abgaben zu beachten?
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