
Referenten
- Christoph BrandRechtsanwaltskanzlei Berghaus, Duin und Kollegen Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück und Masterstudiengang Umweltrecht an der Universität Lüneburg. Seit Ende 2001 ist Christoph Brand Rechtsanwalt in der auf das Recht der Erneuerbaren Energien spezialisierten Kanzlei Berghaus, Duin &. Koll. in Aurich, seit 2005 als Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit betreut Christoph Brand überwiegend Mandate im Bereich des Anlagenzulassungsrechts für Anlagen zur Verstromung Erneuerbarer Energien im Hinblick auf das Immissionsschutzrecht, das öffentliche Planungs- und Baurecht sowie das Umweltrecht (Windenergieanlagen, Biomassean-lagen, PV-Anlagen), aber auch sonstige Mandate im Bereich des Anlagenzulassungsrechts sowie des öffentlichen Rechts.
- Jörg EckerLandesbetrieb Forst BrandenburgStudium der Forstwissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, Referendariat in Rheinland-Pfalz und Brandenburg. Nach verschiedenen Tätigkeiten in der unteren Forstbehörde (Dezernent für Forsthoheit, Leiter der Oberförstereien Guben und Drebkau) Referent in der obersten Forstbehörde und in der Naturschutzabteilung des Umweltministeriums in Brandenburg. Bis 2010 Referent für Agrar und Umwelt in der Landesvertretung Brandenburgs bei der EU in Brüssel und Hospitant bei der Europäischen Kommission. Seitdem Leiter des Fachbereiches Forsthoheit im Landesbetrieb Forst Brandenburg. Neben der Koordinierung und Entscheidung forstbehördlicher Verfahren im Land Brandenburg werden im Fachbereich die forstlichen Belange der Raumordnung und Landesplanung koordiniert sowie die Waldschutzzmaßnahmen für den brandenburgischen Wald gesteuert.
- Kristina HermannKristina Hermann arbeitete von Februar 2010 bis Januar 2017 beim Bundesverband WindEnergie. Zuletzt hatte sie die Position der Teamleiterin Veranstaltungen inne, in der sie Programme für Seminare, Infotage und Konferenzen konzipierte, den Weiterbildungsbereich personell und kaufmännisch koordinierte und diesen als Qualitätsbeauftragte verantwortete.
- Andreas KunteLandesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig Holstein Dipl.-Ing. Andreas Kunte studierte von 1971 bis 1975 Maschinenbau in Kiel. Danach war er u.a. beim Gewerbeaufsichtsamt / Staatlichen Umweltamt Schleswig und bis 2011 im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume für die Genehmigung und Überwachung von Windkraftanlagen tätig. 1998-2001 initiierte und begleitete Andreas Kunte die bundesweite Einführung der Schattenwurf-Hinweise. Seit 2004 war Herr Kunte Mitglied des Zertifizierungsbeirats der DEWI-OCC Offshore and Certification Centre GmbH und seit 2005 Gastmitglied des Arbeitskreis Hinderniskennzeichnung von WKA im Bundesverband WindEnergie. In den Jahren 2005-2008 regte er die Harmonisierung von Turbulenz-Immissionsprognosen an und leitete die Schleswiger Gutachtertreffen. An der Erarbeitung des DStGB Leitfadens Nr. 94 Repowering von Windenergieanlagen - Kommunale Handlungsmöglichkeiten war er als Mitglied des Expertenkreises beteiligt.
- Andreas LahmeEngemann & Partner Rechtsanwälte und Notare
Jahrgang 1966, Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Studium der Rechtswissenschaften in Münster, Erstes Juristisches Staatsexamen Januar 1991, anschließend wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Wirtschaftsverwaltungsrecht an der Universität Münster, von 1992 bis 9965 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht, Verwaltungs-, Wirtschafts- und Umweltrecht der neu gegründeten juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden, 1994 bis 1996 Referendariat in Sachsen, zweites Juristisches Staatsexamen im November 1996, von Dezember 1996 bis März 2001 als Rechtsanwalt in einer großen deutschen (später internationalen) Anwaltssozietät vornehmlich auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts tätig. Seit April 2001 in der Kanzlei Engemann und Partner, übt Herr Lahme seine Tätigkeit nunmehr vor allem auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts aus.
- Prof. Dr. Martin MaslatonMASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Prof. Dr. Martin Maslaton ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die sich schwerpunktmäßig mit sämtlichen Fragen des Rechts der Erneuerbaren Energien befasst. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz und referiert national und international zu diesen Themen, mit denen er sich seit 1987 im Rahmen seiner Tätigkeit als Referent im Deutschen Bundestag beschäftigt. Er ist Herausgeber und Autor des im C.H.Beck Verlag erschienenen Standardwerks "Windenergieanlagen" und ist als Funktionsträger in einer Reihe von Branchenverbänden engagiert.