Als Eigentümerin von Grundstücken ist eine Gemeinde oft Vertragspartnerin von Erneuerbare Energien-Projekten. Lernen Sie in diesem WebSeminar die Besonderheiten bei der Zusammenarbeit mit Gemeinden kennen, um Ihr EE-Projekt gemeinsam zum Erfolg zu führen.
Wird ein Grundstücksnutzungsvertrag nicht mit Personen des Privatrechts, sondern mit einer Gemeinde geschlossen, sind diverse rechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen: Die rechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses ist von wesentlicher Bedeutung für Vertragsgestaltung und Rechtsfolgen. Formale Besonderheiten sowie häufig geforderte Abweichungen von Standardinhalten zeichnen Grundstücksnutzungsverträge mit Gemeinden aus. Zudem spielt die finanzielle Beteiligung einer Gemeinde auch vor dem Hintergrund der Neuregelungen des § 6 EEG eine wichtige Rolle.
Wenn eine Gemeinde ihre Grundstücke für EE-Projekte zur Verfügung stellen oder auch selbst an der künftigen Anlage partizipieren möchte, muss sie diverse Pflichten zur Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge beachten. Die betreffenden gesetzlichen Regelungen sind durchaus komplex und oftmals lückenhaft oder unübersichtlich. Zwar hat sich zu Fragen des Vergaberechts eine umfangreiche Rechtsprechung herausgebildet, diese ist aber selten passgenau für die konkreten Fälle der Windbranche. In der Praxis ist die Unsicherheit unter Gemeinden und Projektierer*innen daher bisweilen groß.
Diese Inhalten erwarten Sie:
- Formale und inhaltliche Besonderheiten der Verträge
- Einbindung von Regelungen zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde in Verträge
- Ausschreibungspflicht: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen oder Kommunalrecht
- Besonderheiten bei Erwerbs- oder Beteiligungsabsichten der öffentlichen Hand bei EE-Projekten
Melden Sie sich an und erfahren Sie alles über die Vertragsverhandlungen sowie die Ausschreibungspflichten für Grundstücksnutzungsverträge mit Gemeinden.