Der § 6 EEG bildet die rechtliche Grundlage für die Beteiligung von Kommunen an PV-Freiflächenanlagen. Mit dem seit Anfang letzten Jahres gültigen EEG 2023 wurde die Möglichkeit der Beteiligung noch einmal erweitert: Nun können auch Anlagen in der sonstigen Direktvermarktung sowie Bestandsanlagen das Instrument nutzen.
In unserem Webinar erfahren Sie, wie der § 6 EEG in der Praxis umgesetzt wird, welche Grenzen er der kommunalen Beteiligung setzt und welche Besonderheiten er in Bezug auf PV-Freiflächenanlagen vorsieht.
Folgende Inhalte erwarten Sie:
- Überblick über die Kommunalbeteiligung nach § 6 EEG 2023
- Neuerungen durch das EEG 2023
- Besonderheiten bei Solarfreiflächenanlagen
- Anwendbarkeit und Übergangsregelungen
- Vertragliche Umsetzung: Wesentliche Inhalte und mögliche Fallstricke
Melden Sie sich gleich an erhalten Sie wertvolle Hinweise zur kommunalen Beteiligung an Solarfreiflächenanlagen.