Veranstaltungsort

Online

Termine

09.04.2024

Veranstaltungszeit

11:00 - 12:45 Uhr

Veranstaltungsnummer

WEB 24-70-36

Teilnahmegebühr

155,00 € | 125,00 € BWE-Mitglieder, zzgl. 19% USt. (Inklusivleistungen)

Sonderkonditionen

Für Studierende und Angestellte von Behörden bieten wir Sonderkonditionen an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.

Zielgruppen

Anwälte und Juristen, Projektierer

Können Gemeinden zusätzliche Flächen für die Windenergie bereitstellen, ohne aufwendig und langwierig ihr gesamtes Gemeindegebiet in die Planung einbeziehen zu müssen? Diese Frage beschäftigte viele Projektierer und Gemeinden in der Vergangenheit. Oftmals zögerten sie, weil die isolierte Positivplanung zum einen wenig bekannt war und zum anderen vermeintliche rechtliche Unsicherheiten bestanden.

Im Februar 2023 traten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen in Kraft: Unter anderem wird die klassische Konzentrationsflächenplanung für die Windenergie ein Auslaufmodell sein. Sie ermöglicht es kommunalen Planungsträgern, zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung auszuweisen, ohne das eigene Planungskonzept in Frage zu stellen oder aufheben zu müssen. Die isolierte Ausweisung einer Eignungsfläche für die Windenergienutzung stellt zwar eine Änderung des geltenden Flächennutzungsplans dar, die erforderlichen Schritte sind allerdings weniger planungs- und kostenintensiv als eine Gesamtflächennutzungsplanung.

Mit der im Energiesicherungsgesetz vorgenommenen Neuregelung hat der Gesetzgeber einerseits Klarstellungen der geltenden Rechtslage vorgenommen, andererseits aber auch neue Fragen aufgeworfen, etwa was den Umfang der zusätzlichen Flächenausweisung angeht. Antragsteller, die auf das Inkrafttreten einer neuen Flächenausweisung auf kommunaler Ebene angewiesen sind, dürfte die Neuregelung in § 245e Abs. 4 BauGB besonders freuen: Künftig können Genehmigungen für Windenergieanlagen schon erteilt werden, wenn Entwürfe von Flächennutzungsplänen und Regionalplänen eine bestimmte Qualität erreicht haben. Dies macht die Option einer schnellen isolierten Positivplanung noch interessanter.

Erfahren Sie alles zur Einordnung dieser Planungsart in die künftige Flächenkulisse.

  • Isolierte Positivplanung – Was ist das?
  • Bisherige Rechtslage § 249 BauGB – Stand der Rechtsprechung 
  • Isolierte Positivplanung auf Regionalplanebene
  • Gesetzliche Neuregelung § 245e Abs. 1 BauGB – Klarstellung und neue Fragen?
  • Chancen für kommunale Planungsträger und Projektierer – Wann macht es Sinn?
  • Einordnung in den Transformationsprozess der Windenergieplanung – Positivplanung als Leitbild?
  • Genehmigung schon bei Planentwurf – Ab wann konkret?

Melden Sie sich noch heute an und nutzen Sie das gewonnene Wissen, um die isolierte Positivplanung auch in den Gemeinden bekannt zu machen, in denen sie bislang noch nicht zur Anwendung kommt.