21 Anmeldungen
Programm
15.05.2012
- Hinderniskennzeichung von Windenergieanlagen
- Technische Umsetzung der Befeuerung
- Tag- und Nachtbefeuerung von WEA
- Thomas Herrholz, Geschäftsführer, Dark Sky GmbH
- Wirkprinzip der Radartechnik
- Technische Lösungen und Stand der Technik
- Einsatz bei Windenergieanlagen
- Dr.-Ing. Andreas Frye, Cassidian - EADS Deutschland GmbH
- Gesetzliche Regelungen und Vorschriften Onshore (AVV)
- Gesetzliche Regelungen und Vorschriften Onshore international
- Überprüfung und Nachweispflichten
- Praxisbeispiel
- Dr. Oliver Frank, Mitglied des Sprecherkreises des juristischen Beirats und des AK Kennzeichnung des BWE und Rechtsanwalt, Engemann & Partner Rechtsanwälte mbB
- Hinderniskennzeichnung als Stressauslöser bei Anwohnern von Windparks
- Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung: bedarfsgerechte Hinderniskennzeichnung, Sichtweitenregulierung, Synchronisation, kein Xenon
- Dr. Johannes Pohl, Institut für Psychologie, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
16.05.2012
- Wartung und Betrieb von Radar- und Befeuerungsanlagen bei WEA
- Verhalten im Fehlerfall
- Meldepflicht im Fehlerfall an zuständige Behörden
- Malte Klingauf, Vertriebsingenieur, ENERTRAG Systemtechnik GmbH
- Anforderungen des Luftverkehrsrechts an die Genehmigungsfähigkeit von WKA (Bauschutzbereiche, Anflugsektoren, Flugsicherungseinrichtungen, Besonderheiten militärischer Belange)
- Verfahren und Fristen
- Praxiserfahrungen aus Genehmigungsverfahren
- Dr. Martin Ohms, Rechtsanwalt, Kanzlei für Umwelt-, Energie- und Klimaschutzrecht
- Radargestützte Hindernisbefeuerung
- Erste Erfahrungen im Einsatz
- Ausblick auf weitere Innovationen
- Dipl.-Wi-Ing. Arne Magnussen, Dirkshof Group
- Dipl.-Ing. Heiner Kuschel, Abteilung Passive Sensorik und Klassifizierung, Passive SFraunhofer-Institut für Hochfrequenzphysik und Radartechnik FHR
- Überblick zu Empfehlungen und Forderungen
- Aktuelle technische Entwicklungen im Bereich Hinderniskennzeichnung und Radar
- Ausblick
- Carlo Reeker, Geschäftsführer, Bundesverband WindEnergie e.V.
Programmänderungen vorbehalten